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Studentin erfindet Armband mit Schnelltest
Eines der schrecklichsten Vorstellungen sind Situtationen, in denen man keinerlei Gegenwehr leisten kann, lediglich bei halben Bewußtsein die Wirklichkeit gerade mal registriert oder sogar überhaupt nicht. Wenn das Ganze noch mit sexuellem Mißbrauch einhergeht, sitzt der Schock wesentlich tiefer, bedeutet für Opfer ein Martyrium. Die Dunkelziffer von Menschen, die mittels K.-o.-Tropfen demaßen hinterlistig willenlos gefügig gemacht werden, dürfte ziemlich hoch sein.
Exemplarisch in diesem Zusammenhang spielt die Scham ein große Rolle, erst recht in einer Gesellschaft, in der sexueller Mißbrauch als Bagatelle hingestellt wird. Der Xantus-Drinkcheck, welchen inzwischen dm als Armband anbietet, soll per Schnelltest vor den gängigen K.-o.-Tropfen γ-Butyrolacton (GHB) tatsächlich einen gewissen Schutz bieten können.
Verabreichung bereits gefährliche Körperverletzung – sexuelle Opfer stigmatisiert
Die Rechtslage in Deutschland ist da ziemlich eindeutig. Wer generell heimlich Gifte oder andere gesundheitsschädliche Stoffe verabreicht, macht sich im Sinne gefährlicher Körperverletzung strafbar, was per Paragraphen 223 und 224 im StGB geahndet wird. Werden K.-o.-Tropfen gegen den Willen verabreicht, um Opfer sexuell zu nötigen oder zu vergewaltigen, greifen die Paragraphen 177 mit entsprechenden Absätzen des Strafgesetzbuches.
Dennoch herrscht tief verwurzelt in unserer Gesellschaft die Bagatellisierung von sexuellen Straftatbeständen besonders Frauen gegenüber vor, was sich sowohl in den Strafmaßen widerspiegelt als auch bei den dringend notwendig sorgfältigen therapeutischen Möglichkeiten, die eben oftmals viel zu verharmlosend behandelt werden, bis hin zu äußerst fragwürdigen Gutachten über Opfer sexueller Mißhandlungen. In einigen Fällen flackern Verdachtsmomente auf, die Opfer hätten es darauf ankommen lassen, potentielle Täter nahezu „aufzufordern“. Das erinnert fatal an eine widerliche Stigmatisierung, letztlich eine zweifache Folter für Betroffene.
Gibt es mehr Sicherheit mit diesem Armband?
Kim Eisenmann, die das Armband entwickelt hat, beteuert, die Technologie sei wissenschaftlich per Studie geprüft worden, wenigstens vor GHB-Tropfen bietet es einen umfassenden Schutz, vor anderen Drogen allerdings nicht.
Obendrein schrecke das Tragen des auffälligen Bandes potentielle Täter ab, ein Tropfen der Flüssigkeit aus seinem Trinkglas auf eines der beiden Testfelder des Armbandes geträufelt, ergibt mit diesem Schnelltest Gewißheit, ob mit oder ohne K.-o.-Tropfen. Bei Blaufärbung handelt es sich um letztere.
Eine tolle Erfindung. Dennoch unverständlich, daß man hierzulande völlig problemlos die Vorläufersubstanz GBL (Gamma-Butyrolacton) im Internet sich besorgen darf, weil sie schlicht nicht unter das Betäubungsmittelschutzgesetz fällt. Da hat dann wohl der Gesetzgeber, folglich die Politik komplett versagt!
Lotar Martin Kamm
Ein guter Freund von mir ist derzeit in Japan und war letzte Woche zum ersten Mal dort in einem Club. Acht Stunden später ist er total verkotzt in einem Zug irgendwo in der Nähe von Tokio aufgewacht, ohne Erinnerungen und um seinen Geldbeutel erleichtert. Im Nachhinein hätte er so ein Teil auch gut gebrauchen können. Ich hoffe, dass da noch mehr Forschung investiert wird.
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