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„Ministerin in Amt und Würden“ mit Extrabonus bedacht
Die Liste derjenigen, denen man ein Plagiat vorwerfen muß, wird immer länger, von den bisherig Unbekannten mal abgesehen. Hat die derzeitige Bundesministerin für Verteidigung (angesichts der deutschen Beteiligung im Syrien-Krieg eher als Hohn zu betrachten), Ursula von der Leyen, nur unabsichtlich abgeschrieben bei ihrer Doktorarbeit, wie die Medizinische Hochschule Hannover feststellte, um sie zugleich vom Vorwurf des Plagiats zu entlasten?
Die „Ministerin in Amt und Würden“ mit einem Extrabonus bedacht? Diese Politikerin marschiert trotz etlicher Entgleisungen, stets gedeckt von ihrer Partei, obendrein hofiert als potentielle Nachfolgerin von Angela Merkel, falls die Bundeskanzlerin entweder früher ihren Hut nimmt oder bei der Wahl im nächsten Jahr nicht mehr von ihrem Beliebtheitshoch profitieren kann. Die Albrechttochter, Vorzeigemutter und Paradebeispiel wie gut doch Karriere und Familie zu meistern sind. Eine schallende Ohrfeige all den Müttern gegenüber, die am Rand des Existenzminimums darben müssen, während sehr gut betucht man in der Öffentlichkeit sich profiliert.
Plagiatsjäger alles andere als simple Petzer
Dem Spiegelartikel möchte man so nicht folgen. Einerseits Plagiatsjäger in die Rolle eines Schulpetzers sehen wollen, um gleichzeitig die Nervenstärke der Ministerin zu bewundern? Natürlich hat diese Politikerin die Partei hinter sich, schließlich gelangt niemand zufällig an solch Posten, greift auch das Geklüngel in Hannover selbst, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Eine Parallele zum Plagiatsvorwurf von der deutschen Philosophin Elisabeth Ströker, deren Kollegin Marion Soreth ihr vorwarf, sie habe bei ihrer Doktorarbeit teilweise gar wörtlich abgeschrieben ohne Quellenhinweise, wobei die Wissenschaftsjournalistin Irene Meichsner Soreth sie unterstützte, die Wochenzeitung „Die Zeit“ sich ebenso des Themas annahm? Nach einem „Offenen Brief“ von über hundert Gelehrten, auch Carl Friedrich von Weizsäcker befand sich unter ihnen, wurde ihr Titel gleichwohl nicht aberkannt.
Wer mehr erfahren möchte über fragwürdige Plagiasts-Verdächtige, dem sei diese Seite empfohlen.
Gleiches Recht für alle eine einzige Farce
Zu keinem anderen Schluß mag man zur Plagiatsaffäre Ursula von der Leyen gelangen, wobei dies auch einem Promibonus entspricht, denken wir an Uli Hoeneß, der inzwischen als freier Mann seine schnell zurückerlangte Rehabilitation genießen darf. Die paar Millionen Steuerhinterziehung werden unter den Tisch gekehrt, während ein arbeitsloser Ladendieb vergleichsweise richtig hart bestraft wird. Justitia, wir lassen Dir gewähren, Du Inbegriff für Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit – die Kleenen schnappt man, die Großen lassen wir laufen! Welch Farce, die Behauptung, gleiches Recht für alle.
Lotar Martin Kamm
Da wird ganz klar, heimlich, still und leise die zukünftige Kanzlerin geschützt. George Orwell hat schon gewußt, „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als andere“.
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Alles schreit nach Ungerechtigkeit und wieder wird alles unter den Teppich gekehrt. Allein die Wortwahl: Nur unabsichtlich – einfach zum K….. Hoffentlich wird dies zur nächsten Wahl nicht vergessen…..
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Diese Frau ist der Inbegriff einer totalen Versagerin. Diese Frau als
Nachfolgerin einer Frau Merkel wäre die absolute Steigerung einer
für unmöglich gehaltenen Unfähigkeit personeller Besetzung eines der
wichtigsten Ämter in diesem Lande.
wfubel
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abscheulich der Artikel und nicht wahrheitsgetreu!
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Bei einer Doktorarbeit von nur 63 Seiten ist es nicht verwunderlich, dass der deutsche Titel Dr. med. im Ausland nicht mehr anerkannt wird. Ingenieursstudenten im zweiten Praxissemester schreiben eine umfangreichere Arbeit.
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Gibt es keine Obergrenze einen Maßstab an dem man die „Fehler“ bemisst?
Wie unbewusst muss man sein, wenn man keinen eigenen Text verfasst und ihn in eine s.g. Doktorarbeit einfügt? Wieso wird so etwas nicht als Fehlverhalten gewertet?
Was wäre in diesem Zusammenhang denn ein Fehlverhalten? Die Anzahl der „Fehler“?
Für mich sind das keine Fehler, sondern Betrug. Wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte auch zwischen Vorsatz und Fehler (Missgeschick) unterschieden werden.
Ups, bin versehentlich über die Tastatur gestolpert, sollte ich hier irgendwelche Rechte verletzt haben, bitte ich den „Fehler“ zu entschuldigen. Ich hatte keine Ahnung und keinen Vorsatz.
Ich wage Fehler und das ist kein Fehlverhalten…
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